1.1. Allgemeines
Veranstalter der „Forever Young Rallye“ am 30./31.08.19 ist der „BMW Club Mobile Classic e.V“in Kooperation mit dem „Gemeinsamhandel Zweibrücken e.V“. und dem Stadtmarketing Zweibrücken.
Die Veranstaltung wird nach folgenden Richtlinien durchgeführt:
– Bestimmung dieser Ausschreibung und eventueller Bulletins
– Strassenverkehrsverordnung (STVO) der Bundesrepublik Deutschland
– Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der Bundesrepublik Deutschland
– Bestimmungen und Auflagen der Veranstaltungsgenehmigung
Die offizielle offizielle Rallyezeit entspricht dem DCF77 Funksignal( Funkzeit, amtliche Uhrzeit).
Der Veranstalter behält sich Änderungen/ Aktualisierungen vor.
Schadenerstzforderungen jeglicher Art sind ausgeschlossen.
1.2 Offizielle der Veranstaltung
Organisationsleiter: Ulrike Mayr
Fahrtleitung: Fabian Mohr
Bordbuch: Fabian Mohr
Schiedsgericht: Franz Ignasiak
Technischer Kommissar: Ing.Engel, DEKRA
Auswertung: Frederik Müller
Sprecher: Klaus Lambert, Michael Maisch
Marketing/Druck: Formart Petra Stricker
Pressearbeit: Petra Stricker
Serviceteam: Rudolf Mayr
1.3 Beschreibung der Veranstaltung
Die Veranstaltung ist eine sportlich touristische Wertungsfahrt für historische Automobile und findet über 2 Tage, unterteilt in Etappen mit mehreren Fahrtabschnitten statt.
Die Wertungsfahrt führt über eine Gesamtlänge von ca. 175 km, zuzüglich Prolog ca. 35 km, mit Gleichmässigkeitsprüfungen (GP´s) und leichten Orientierungsaufgaben auf überwiegend öffentlichen und nicht gesperrten Strassen. Massgeblich ist die Einhaltung der Idealstrecke und der vorgegebenen Durchschnittsgeschwindigkeit, die maximal 45 km/h betragen darf.
Bei dieser Veranstaltung kommt es nicht auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten oder Bestzeiten an. Bewertet werden der geschickte Umgang mit dem Fahrzeug, das Auffinden der Strecke und die gleichmässige Fahrweise. Der Abstand zwischen den Fahrzeugen beträgt in der Regel eine Minute.Die Streckenführung wird durch das Bordbuch vorgeschrieben.Im Bordbuch sind alle erforderlichen Informationen enthalten, mit denen die vorgeschriebene Strecke korrekt absolviert werden kann.Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Aufgaben (z.B. Kartenskizzen, Übersichtspläne von Prüfungen etc.) erst kurz vorher an die Teilnehmer auszugeben, Die Zeitmessung erfolgt via Lichtschranke, Handzeitmessung oder GPS Messung,Massgebend sind die Angaben in der Bordkarte.
Die Teilnehmer der „BRUNCH“Klasse starten im Anschluss nach den „Sportlern“, hier wird Wert auf die schöne Streckenführung, das gute „Essen“ und den Austausch mit „Gleichgesinnten“ gelegt.
2.1 Fahrzeugvorschriften
Zugelassen sind Automobile, die zum Zeitpunkt der technischen Abnahme den Vorschriften der Strassenverkehrs-Zulassung Ordnung für die Bundesrepuplik Deutschland entsprechen.Zugelassen sind Fahrzeuge mit normaler Zulassung ( schewarzes Kennzeichen, auch mit zeitlich begrenzter Zulassung), mit Oldtimerzulassung ( schwarzes Kennzeichen mit H/ Rote-07er Nummer). Bei Ausstattung mit einem Kennzeichen mit 04er oder 06er Nummer übernimmt der Veranstalter keineHaftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher Banstandung.
Fahrzeuge, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sind, müssen der normalen nationalen Zulassungsordnung ihres Landes entsprechen.Bei Sonderzulassungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung und Gewähr für die Teilnahmeberechtigung im Falle polizeilicher Beanstandung.
Die Fahrzeuge den nachfolgend aufgeführten Klassen mit den angegebenen Herstellungszeiträumen entsprechen:
Epoche 1 : Baujahr bis 31.12.1948
Epoche 2 : Baujahr 1.01.1949 bis 31.12.1968
Epoche 3 : Baujahr 1.01.1969 bis 31.12.1987
Youngtimer: Baujahr 1.1.1988 bis 31.12.1990
Brunch Klasse: ohne Epocheneinteilung
Motorräder bis 31.12.1990
Der Veranstalter kann weitere Unterteilungen vornehmen.Dies wird gegebenenfalls in einem Bulletin bekannt gegeben.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nennungen abzulehnen und/oder den Start zu verweigern, wenn er der Meinung ist, dass diese Bedingungen nicht eingehlaten werden bzw. wenn andere Gründe gegen die Teilnahme von bestimmten Fahrzeugen oder Fahrern sprechen.
2.2 Verbotene und erlaubte Hilfsmittel
Es sind alle Geräte erlaubt.
3. Zugelassene Teams
Jedes Team besteht aus dem auf dem Nennungsformular aufgeführten Fahrer und mindestens einem Beifahrer.
Für den Fahrer ist der Besitz eines gültigen Führerscheins unbedingt erforderlich. Der Beifahrer ist nur fahrberechtigt, sofern er im Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Eine Lizenz ist für die Teilnahme an der Veranstaltung nicht erforderlich.
Für jedes Team kann auf dem Nennformular ein Team oder Clubname angegeben werden, der in allen offiziellen Veranstaltungspublikationen zusammen mit den Fahrernamen veröffentlicht wird.
4.Nennung
4.1. Einzelnennung
Nennungen sind onlinde oder offline möglich
Die Gesamtstarterzahl ist limitiert.
Die Angaben über eine(n) Teilnehmer/-in des Teams können bis zur Dokumentenabnahme nachgereicht werden. Der Austausch eines Teammitglieds oder des Fahrzeuges kann nur mit Zustimmung des Organisationskomitees bis zum Ende der Dokumentenabnahme erfolgen.
Der Austausch beider/aller Fahrer kann nur mit Zustimmung des Schiedsgerictes erfolgen.Durch Unterzeichnung des Nennformulares unterwerfen sich alle Teilnehmer den Bestimmungen der vorliegenden Ausschreibung und eventueller Bulletins.
Dem Nennformular ist ein Foto des Fahrzeuges beizufügen. Der Fahrzeugeigentümer stimmt mit dem unterschriebenen Nennformular der Veröffentlichung des Fotos zu.
4.2. Mannschaftsnennung
Bis zum Ende der Dokumentenabnahme können Mannschaften genannt werden.Ein Fahrzeug kann nur für jeweils eine Mannschaft genannt werden. Eine Mannschaft muss aus 3-5 Fahrzeugen bestehen. Das Nenngeld für Mannschaftsnennungen beträgt 25 Euro.
5.1. Nenngeld
Das Nenngeld beträgt 340 Euro ( 1.Nennschluss bis 31.03.2019) bzw. 380 Euro ( 2. Nennschluss bis 28.07.2019) und gilt für 1 Fahrzeug und ein aus 2 Personen bestehendes Team(1 Fahrer/ 1. Beifahrer),für zusätzliche Mitfahrer und Begleitpersonen, die auch das komplette Rahmenprogramm wahrnehmen möchten, ist das Nenngeld von 170 Euro zu entrichten. Zusätzliche Personen, die nur am Galadiner am Samstag teilnehmen möchten 80 Euro pro Person.
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen ( bei ausländischen Schecksplus 15 Euro Bankgebühr) oder auf das folgende Konto zu überweisen, bitte auch Fahrername und Fahrzeug angeben:
Konto IBAN 97 5426 1700 0004 3037 45
BIC GENODE 61 A
Kontoinhaber: Gemeinsamhandel Zweibrücken e.V.
Nennungen werden nur angenommen, wenn das vollständige Nenngeld vorliegt.
5.2 Rückerstattung Nenngeld
Nenngeld ist Reuegeld. Das Nenngeld wird nur rückerstattet, wenn
a) die Nennung nicht angenommen werden kann = 100% Rückerstattung
b) die Veranstaltung nicht stattfindet
c) bei Absage des Teilnehmers:
– bis 3 Monate vor der Veranstaltung = 100% Rückerstattung
– bis 2 Monate vor der Veranstaltung = 50% Rückerstattung
– 1 Monat oder kürzer vor der Veranstaltung= 0% Rückerstattung
im Nenngeld enthalten:
-Startgebühr des Fahrzeuges einschliesslich sämtlicher Fahrtunterlagen( Bordbuch,Startnummr,Rallye-Schild…)
-Veranstaltungspräsente für Fahrer und Beifahrer
-Foto von jedem Fahrzeug am Deutschen Weintor, Fotos zur Veranstaltung
– Welcome im Outlet mit Getränken und Canapes
– Cafepause am Freitag
-Menue am Freitagabend
-Barbecue inkl.Mineralwasser am Deutschen Weintor, alkoholfreier Apero
-Kaffeepause in Dahn mit Cafe und Kuchen
-Sektempfang und Begrüssung beim Zieleinlauf
-Gala-Diner am Samstagabend mit Showprogramm, Sektempfang, Moderation Klaus Lambert im
Zet Fashion Outlet Zweibrücken, bewachter Parkplatz im Innenhof während der Abendveranstaltung
-Ehrenpreise für mindestens 30% der Starter in jeder Wertungsklasse
-Damenpreis
-3. Lauf zur Historics Südwest
6. Versicherung
Der BMW Club Mobile Classic e.V. besitzt eine Haftpflichtversicherung für cluborganisierte Veranstaltungen bei der Gothaer Haftpflichtversicherung Vers.Nr. 23.343.50910. Der Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgem. Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung AHBund den Sonderbedingungen des Vertrages.
Deckungssumme je Versicherungsfall
für Personen-und Sachschäden 5.000 000,00Euro
für Vermögensschäden 300.000,00Euro
Umweltschäden pauschal 5.000.000,00Euro
Versicherungsnehmer BMW CLUB MOBILE CLASSIC e.V.,Auf dem grossen Felde 11, 59519 Möhnesee.
6.1 Verantwortlichkeit und Haftungsbeschränkung der Teilnehmer
Verantwortlichkeit:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer, und -Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Voraussetzung für die Zulassung zum Start ist eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug in Höhe der gesetzlichen Mindest-Haftpflichtversicherung. Mit Abgabe der Nennung erklärt der Bewerber, dass für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
Haftungsbeschränkung:
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist mit Risiken behaftet. Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit hier nicht ein Ausschluss der Haftung vereinbart wurde.
Fahrer und Beifahrer erklären mit der Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen:
– die FIA, den DMSB, deren Organe, Geschäftsführer, sowie dem Oldtimerweltverband FIVA
– den AvD und die zu seinem Verbund gehörenden Gesellschaften, deren jeweilige Präsidenten, Organe, Geschäftsführer und Generalsekretäre,
– dem ADAC e.V. und seinen Mitarbeitern, dessen Präsidenten, Geschäftsführern und Mitgliedern, seinen Gauen / Regionalclubs und Ortsclubs, deren Mitarbeitern, den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern und Mitgliedern
– den Sponsoren, deren Präsidenten, Vorständen, Geschäftsführern, Mitgliedern und hauptamtlichen Mitarbeitern
– den Veranstalter, die Sportwarte und evtl. Streckeneigentümer,
– Behörden, Hilfsdienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
– den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und
– die Erfüllungs- und Verrichtungs-Gehilfen und den gesetzlichen Vertretern aller zuvor genannten Personen und Stellen,
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen,
gegen
– die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
– den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
– Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für evtl. Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen von Startnummern und Veranstaltungskennzeichen entstehen.
Bei Schäden, die auf einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftungsbeschränkung gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsbeschränkungsklausel unberührt.
Zu verbindlichen Aussagen ist nur die offizielle Organisation berechtigt.
Höhere Gewalt und behördliche Auflagen entbinden die Organisation grundsätzlich von der Einhaltung ihrer Verpflichtungen.
Die Haftungsbeschränkung wird mit Abgabe des Nennformulars allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Mit Abgabe und Bezahlung der Nennung erkenne ich die Ausschreibung, als gelesen und verstanden, bedingungslos an und bestätige desweiteren, dass mein Fahrzeug für die Teilnahme an Gleichmäßigkeitsfahrten, wie dieser beschriebenen, im öffentlichen Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland, und Geschicklichkeitsübungen auf Privatgeländen versichert ist.
Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers:
1. Sofern die Fahrer/Beifahrer nicht selbst Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, haben sie dafür zu sorgen, dass der Fahrzeugeigentümer die auf dem Nennformular abgedruckte Haftungsbeschränkungserklärung abgibt.
2. Für den Fall, dass die Erklärung entgegen dieser Verpflichtung nicht vom Fahrzeugeigentümer unterzeichnet wurde, stellen Fahrer/Beifahrer alle unter b) genannten Personen und Stellen von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Diese Freistellungserklärung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer und Beifahrer), deren Helfer, Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, der eigenen Fahrer, Beifahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen.
Datenschutzinformation
Nachfolgend möchten wir Sie über die über Ihre Person verarbeiteten Daten im Rahmen der DSGVO informieren:
Ihre beim Vertragsabschluss angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten, erheben, speichern und nutzen wir zum Zweck der Vertragsdurchführung. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 I lin. c) DSGVO.
Für Rückfragen zur Buchung oder Information zur Abwicklung der gebuchten Veranstaltung nutzen wir für die Kontaktaufnahme gegebenenfalls Ihre E-Mail-Adresse oder auch Ihre Telefonnummer.
Im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung setzen wir auch externe Dienstleister ein, an die wir, soweit erforderlich, auch personenbezogene Daten über Sie weitergeben (Art. 28 DSGVO).
Außerdem behalten wir uns vor, Ihre E-Mail-Adresse gem. § 7 III UWG zu nutzen, um Sie über ähnliche und Folgeveranstaltungen einzuladen. Sie können der Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse zu diesem Zwecke jederzeit mit einer E-Mail an die Veranstalter-Kontakt-Adresse mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Beim Widerspruch entstehen Ihnen außer den Übermittlungskosten nach Basistarifen keine Kosten.
Während der Veranstaltung werden die Teilnehmer als auch deren Fahrzeugen foto- und videografiert. Die Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt über den Veranstalter sowie durch den/die vom Veranstalter beauftragte(n) Dienstleister / Sponsoren / etc.
Es werden Teilnehmer-, Starter- sowie Ergebnis-Listen durch den Veranstalter veröffentlicht.
Sie können der Zusendung weiterer E-Mails und der Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen und Ihre Einwilligung zum Erhalt von E-Mails jederzeit mit einer E-Mail an die Veranstalter-Kontakt-Adresse widerrufen.
Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihre Person gespeicherten Daten zu verlangen und können hierzu eine Kopie einfordern. Außerdem können Sie die Lösung, Berichtigung oder in bestimmten Fällen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beanspruchen.
Verlangen Sie die Lösung Ihrer Daten, so werden wir Ihrer Aufforderung schnellstmöglich nachkommen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere rechtliche Erfordernisse einer Löschung entgegenstehen. Im Übrigen löschen wir Ihre Daten, wenn entweder die angegebenen Zwecke erfüllt oder weggefallen sind und nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen oder andere rechtliche Erfordernisse einer Löschung entgegenstehen.
c. Allgemeines
Fahrer und Mitfahrer verpflichten sich, die Anweisungen des Veranstalters, der Fahrtleitung und deren Beauftragen zu befolgen.
Mit Abgabe der Nennung geben die Fahrer und Mitfahrer, auch im Namen ihrer Sponsoren ihr Einverständnis, dass
– der Veranstalter alle mit der Veranstaltung verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und in Rundfunk und Fernsehen oder anderweitig verbreiten lässt, ohne, dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder Übertragungsgesellschaften hergeleitet werden können;
– dem Veranstalter übergebene Bilder müssen frei von Rechten Dritter sein und dürfen vom Veranstalter genutzt werden.
Haftung des Versicherers des Schadensverursachers:
In allen Fällen der Haftungsbeschränkungen gemäß Punkt a. bis c. bezieht sich diese Beschränkung nicht auf Ansprüche von geschädigten Personen in Hinsicht auf den Versicherer des Schadensverursachers.
Art. 8: Ergänzungen der Ausschreibung
Die Bestimmungen dieser Ausschreibung können je nach Erfordernis geändert oder ergänzt werden.
Jede Änderung oder Zusatzbestimmung wird in nummerierten und datierten Bulletins herausgegeben, die Bestandteil vorliegender Ausschreibung sind. Ab Beginn der Dokumentenabnahme müssen die Bulletins vom Schiedsgericht unterschrieben werden.
Diese Bulletins werden am offiziellen Aushang und den Teilnehmern direkt bekannt gegeben, die dies durch Unterschrift bestätigen, ausgenommen im Falle tatsächlicher Unmöglichkeit während des Ablaufes der Veranstaltung.
Art. 9: Anwendung und Auslegung der Ausschreibung
Der Fahrtleiter ist für die Anwendung der Bestimmungen vorliegender Ausschreibung während des Ablaufs der Veranstaltung zuständig. Jeder in dieser Ausschreibung nicht vorgesehene Fall wird vom Schiedsgericht untersucht; es allein hat die Entscheidungsgewalt.
In Zweifelsfällen über die Auslegung dieser Ausschreibung ist der deutsche Text verbindlich.
6.2 PFLICHTEN DER TEILNEHMER
Art. 10: Fahrer – Team – Umweltregeln
Fahrer / Team
Die Besatzung eines Fahrzeuges muss aus den auf dem Nennungsformular aufgeführten Personen bestehen. Ein Team besteht aus zwei Personen. Die Anwesenheit nur eines Team-Mitglieds oder eines nicht in der Nennung angegebenen Fahrzeuges wird nach Art. 23 bestraft. Die Anwesenheit einer zusätzlichen, nicht auf der Nennung angegebenen Person im Fahrzeug führt zum Wertungsausschluss.
10.2 Umweltregeln
Aufgrund geltenden Umweltrechtes und darüber hinausgehendem eigenem Umweltbewusstsein sind der Untergrund und der Boden vor Eintritt von Öl, Treibstoffen und anderen umweltgefährdenden Substanzen zu schützen.
Es wird empfohlen, dass alle Maßnahmen zur Unterhaltung oder Reparatur des Wettbewerbsfahrzeugs, bei denen eine Gefahr für die Umwelt, insbesondere des Grundwassers hervorgerufen werden kann, nur unter Anwendung von Einrichtungen (Wannen, Umweltmatte etc.) durchgeführt werden, die Öl, Treibstoffe oder andere umweltgefährdende Substanzen zurückhalten oder aufsaugen.
Rückstände, die nach abgeschlossenen Unterhaltungs- oder Reparaturarbeiten auf flüssigkeitsdichten Unterlagen verbleiben und Öl, Treibstoffe oder andere umweltgefährdenden Substanzen enthalten können, dürfen nur in hierfür geeignete Behälter, nicht jedoch auf Oberflächen oder den Boden entsorgt werden.
Art. 11: Startreihenfolge – Rallyeschild – Startnummern
11.1 Startreihenfolge
Der Start der Veranstaltung oder einer Etappe erfolgt in der Regel in aufsteigender Reihenfolge der Startnummern und wird per Aushang festgelegt. Die niedrigste Nummer startet zuerst. Jede Verspätung wird nach Art. 23 bestraft. Fahrzeuge mit mehr als 30 Minuten Verspätung werden zum Start der Etappe nicht zugelassen, siehe Art. 23.
11.2 Rallyeschild
Der Veranstalter teilt jedem Team ein Rallyeschild sowie zwei Startnummern aus.
11.3 Startnummern
Das Rallyeschild, auf dem auch die Startnummer aufgedruckt ist, muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn am Fahrzeug angebracht sein und darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen und die Beleuchtungseinrichtungen verdecken.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein.
Wird im Verlauf der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer oder das Rallyeschild fehlt, wird nach Art. 23 eine Strafe verhängt.
Für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern und/oder des Rallyeschilds entstehen, haftet der Veranstalter nicht
Art. 12: Bordkarte
12.1 Zeitkontrollen und Sonder-/Stempelkontrollen
Beim Start der Veranstaltung erhält jedes Team (eine) Bordkarte(n), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen (ZKs) angegeben sind. Die Ankunfts-/Abfahrtszeiten müssen an den Zeitkontrollen (ZKs) gestempelt (evtl. manueller Eintrag durch den Zeitnehmer), die Symbole der Kontrolltafeln (OKs) ins nächste freie OK/SK-Feld eingetragen und die Sonder-/Stempelkontrollen (SKs) ins nächste freie OK/SK-Feld durch Sportwart gestempelt werden.
Jedes Team ist für seine Bordkarte(n) alleine verantwortlich. Die Bordkarte(n) muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeuges befinden und an den Kontrollstellen (ZK, SK, DK) persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte(n) an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teams, die Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit bzw. der Stempeleintrag korrekt erfolgte.
Die individuellen Startzeiten für beide Etappen sowie die Re-Startzeiten nach den Mittagspausen können bereits auf den Bordkarten eingetragen sein. Diese Zeiten sind verbindlich. Bei möglichen Ausfällen rücken die folgenden Teilnehmer nicht auf!
12.2 Berichtigungen
Jegliche Berichtigung oder Änderung in den Bordkarten durch den Teilnehmer wird nach Art. 23 bestraft. Berichtigungen dürfen nur durch einen Sportwart mit entsprechender Unterschrift durchgeführt werden.
Art. 13: Verkehrsregeln
13.1 Straßenverkehrsbestimmungen
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teilnehmer die StVO (Straßenverkehrsordnung) strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird nach Art. 23 bestraft.
Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer. Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt, dass:
a.) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht,
b.) die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer sowie Ort und Zeit zweifelsfrei feststellen zu können,
c.) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.
13.2 Reparaturen & Tanken
Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Streckenbuch (Bordbuch) gekennzeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen.
13.3 Unsportliches Verhalten
Es ist den Teams unter Strafe nach Art. 23 untersagt:
– sichtverdeckendes Anhalten in der Nähe von Kontrollen,
– absichtliches Blockieren anderer Teams,
– unsportliches Verhalten
13.4 Geschwindigkeitsmessungen
Der Veranstalter kann im Verlauf der Veranstaltung Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Die Messung erfolgt mittels Radargerät. Die jeweilige, von den Teilnehmern gefahrene Geschwindigkeit wird den Teilnehmern sofort angezeigt. Überschreiten der jeweilig öffentlich vorgeschriebenen Geschwindigkeit wird nach Art. 23 bestraft.
13.5 Überholvorgänge
Steht in einer Gleichmäßigkeitsprüfung ein Überholvorgang an (z.B. wegen falscher Streckenwahl oder der Annahme falscher Sollzeiten), so hat der Überholende seine Absicht deutlich durch Lichthupe bzw. Signalhorn anzuzeigen. Das zu überholende Fahrzeug muss dann ein Überholen, bei enger Straße notfalls durch Anhalten oder Befahren des Seitenstreifens, ermöglichen.
Art. 14: Werbung
Die verpflichtende Veranstalterwerbung befindet sich auf den Startnummern und/oder separaten Aufklebern und auf dem Rallyeschild.
ABLAUF DER VERANSTALTUNG
Art. 15: Start
15.1 Startabstand
Die Fahrzeuge werden in Minuten und/oder 30 Sekundenabständen ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit und entsprechend der ausgehängten Starterliste gestartet
Die Teams sind verpflichtet, die Durchfahrt der Kontrollpunkte auf der/den Bordkarte(n) in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen bzw. unbesetzte Kontrollpunkte selbst zu dokumentieren.
15.2 Ausgabe Aufgabenstellungen
Alle Teams erhalten bei der Dokumentenabnahme ein Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Strecke (z.B. Chinesen-Zeichen, topographische Kartenausschnitte usw.) enthält, so dass die Teams die vorgeschriebene Strecke korrekt absolvieren können. Einzelne Aufgaben oder Aufgabenteile können erst kurz vorher, spätestens direkt am Start durch den Veranstalter ausgegeben werden.
Art. 16: Kontrollen – Allgemeine Bestimmungen
Alle Kontrollstellen sind prinzipiell in Fahrtrichtung auf der rechten Seite direkt neben der Strecke – im Abblendlicht sichtbar – eingerichtet. ZKs, DKs und SKs sind durch die FIA-Standard-Kontrollschilder (siehe Anhang) – entsprechendes Symbol auf rotem Grund – gekennzeichnet. Die evtl. eingerichteten Zwischenzeitnahme-Punkte auf Gleichmäßigkeitsprüfungen werden nicht gekennzeichnet.
Zwischen den FIA-Schildern „auf gelbem Grund“ (Vorankündigung der Kontrollzone) und „auf rotem Grund“ (Kontrollstelle) gilt absolutes Halteverbot (Parc fermé). Abwarten der Idealzeit des Teilnehmerfahrzeuges ist nur vor den gelben Schildern gestattet (Gasse für andere Teilnehmer freihalten).
Alle Kontrollen werden 15 Minuten vor der theoretischen Fahrzeit des ersten Fahrzeuges geöffnet, und 20 Minuten nach der theoretischen Fahrzeit des letzten Fahrzeuges geschlossen.
Das Auslassen einer Zeit- oder Durchfahrtskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Offiziellen und Sportwarte sind wie folgt gekennzeichnet: Namensschild mit Aufschrift und Funktion.
16.1 – Zeitkontrolle (ZK)
Die Zeitkontrollen (ZKs) befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Orten. Die Zeiteinträge in die Bordkarte werden vom jeweiligen Zeitnehmer mittels Stechuhr, Drucker oder Handeintrag vorgenommen, sobald die Bordkarte vom Team übergeben wird. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute – oder ihrer vorangehenden Minute – entspricht. Es werden nur volle Minuten eingetragen, dabei die Sekunden abgerundet (z.B. 12 Uhr 58 Minuten 00 Sekunden bis 12 Uhr 58 Minuten 59 Sekunden = 12:58 Uhr). Die laufende Minute kann beim Zeitnehmer erfragt werden. Die Zeitkontrollen sind durch „Uhr“ auf rotem Grund gekennzeichnet, Vorankündigung durch „Uhr“ auf gelbem Grund.
Die verbindliche Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte und/oder im Bordbuch vermerkt.
Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird nach Art. 23 geahndet.
Um gewertet zu werden, muss ein Team in jedem Fall die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeit anfahren.
16.2 – Durchfahrtskontrolle (DK)
Die Durchfahrtskontrollen (DKs) sind bekannt und befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Orten. Dort wird den Teilnehmern ihre Durchfahrt – von einem Funktionär des Veranstalters, in ein dafür vorgesehenes Feld der Bordkarte – bestätigt. Es erfolgt kein Zeiteintrag. Die Durchfahrtskontrollen sind durch „Stempel“ auf rotem Grund gekennzeichnet. Der Veranstalter kann an jedem Punkt der Strecke auch geheime Durchfahrtskontrollen einrichten. Auslassen, vor- oder nachholen einer Durchfahrtskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
16.3 – Sonder-/Stempelkontrolle (SK)
Die Sonder-/Stempelkontrollen (SKs) befinden sich auf den Orientierungsprüfungen. Diese können an jedem beliebigen Punkt der OP-Strecke eingerichtet sein. Hier gibt es einen Eintrag von einem Funktionär des Veranstalters – durch Stempel oder Handeintrag – ins nächste freie OK/SK-Feld der Bordkarte. Unbesetzte Sonder-/Stempelkontrollen müssen durch den Teilnehmer selbst – ins nächste freie Feld der Bordkarte – gestempelt werden. Freie Bordkartenfelder vor dem letzten Teilnehmereintrag werden vom jeweiligen Funktionär entwertet. Die Sonder-/Stempelkontrollen sind durch „Stempel“ auf rotem Grund gekennzeichnet.
16.4 – Orientierungskontrolle (OK)
Die Orientierungskontrollen (OKs) befinden sich auf den Orientierungsprüfungen. Sie können an jedem beliebigen Punkt der OP-Strecke eingerichtet sein. Sie stehen am rechten Fahrbahnrand (in übersichtlichen Ausnahmesituationen auch links) und sind nicht an Verkehrszeichen befestigt. Es ist auch möglich, dass diese in geschlossenen Ortschaften aufgestellt werden, dann aber niemals an unübersichtlichen oder eng bebauten Stellen. OK’s stehen nur auf der Idealstrecke!
Hierbei handelt es sich um weiße Schilder in ca. A 4 Format mit Ziffern oder Buchstaben, die eigens vom Veranstalter auf separaten Pflöcken ca. 50-100 cm über dem Boden und maximal 1 m vom Fahrbahnrand entfernt – gut sichtbar im Bereich des Abblendlichtes – in Fahrtrichtung aufgestellt sind. Die Symbole dieser Orientierungskontrollen müssen vom Teilnehmer selbst – mit dokumentenechtem Stift – ins nächste freie OK/SK-Feld der Bordkarte eingetragen werden. Auslassen, vor- oder nachholen einer Orientierungskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
16.5 – Startkontrolle Gleichmäßigkeitsprüfung (GP)
An der Startkontrolle einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GP) trägt der verantwortliche Sportwart die Startzeit für die folgende Gleichmäßigkeitsprüfung (GP), die gleichzeitig Startzeit für den nächsten Abschnitt ist, in die Bordkarte ein. Der Teilnehmer wird zu dieser Zeit gestartet. Die Gleichmäßigkeitsprüfungen (GPs) werden nach Funkuhr gestartet.
Vereinzelt kann ein Start auch mittels einer Lichtschranke erfolgen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer ebenfalls einen Zeiteintrag in die Bordkarte, welcher als Startzeit für den folgenden Fahrtabschnitt gilt. Die tatsächliche Startzeit zur GP (und damit die Startzeit für die Zielzeit) wird jedoch erst beim Überfahren der Start-Lichtschranke ausgelöst. Die Start Lichtschranke darf nicht vor Beginn des Zeiteintrages in der Bordkarte erfolgen.
In Einzelfällen kann der Start einer GP auch als unbemannter Selbststart durchgeführt werden. Die Teilnehmer haben anhand der Angaben im Bordbuch bzw. der Bordkarte Ihre Startzeit selbst zu errechnen und müssen selbstständig starten. Es erfolgt kein gesonderter Eintrag durch einen Sportwart in die Bordkarte.
Art. 17: Ausfall
Jedem Team, das aus technischen Gründen eine Gleichmäßigkeitsprüfung auslässt oder nicht beenden konnte, wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das Feld zu bekommen und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen. Jede nicht beendete oder nicht gestartete Gleichmäßigkeitsprüfung wird nach Art. 23 bestraft.
Um gewertet zu werden, muss das Team aber in jedem Fall die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeit anfahren, ansonsten erfolgt Wertungsverlust nach Art. 23.
Art. 18: Sammelkontrollen
18.1 Pausen
Im Verlauf der Veranstaltung können Sammelkontrollen (Pausen) eingerichtet sein. Bei Ankunft an der Sammelkontrolle übergeben die Teams dem verantwortlichen Sportwart ihre Bordkarte. Sie erhalten dort Informationen über ihre neue Startzeit.
18.2 Pausenausfahrt
Der Zweck dieser Sammelkontrollen ist es, die unterschiedlichen Abstände zwischen den Teams zu verringern, die durch Verspätungen und/oder Ausfälle entstehen. Daher wird die Startzeit aus der Sammelkontrolle heraus und nicht die Dauer des Aufenthaltes vorgeschrieben.
Art. 19: Aufgabenstellung
Vor jeder GP befindet sich eine Zeitkontrolle (ZK). Nach Passieren der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der GP (ca. 100 m entfernt) vor. In der Regel erfolgt der Start zur GP drei Minuten nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter die Startzeit zur GP ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch die Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus GP und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet.
Der Start einer GP kann auch als Selbststart durchgeführt werden. Hierbei errechnen sich die Teilnehmer die individuelle Startzeit anhand einer Zeitangabe bezogen auf eine vorherige ZK oder Start-GP selbst. Der Start ist unbemannt und von den Teilnehmern selbstständig durchzuführen. Ein Zeiteintrag erfolgt an dieser nicht.
Der Start einer GP kann wie folgt erfolgen:
⦁ mit vorangehender ZK und Start GP Kontrolle (mit Streckenposten)
Startzeit wird durch die ZK zuvor bestimmt / nach der ZK wird zum Start GP vorgezogen / Startzeit wird durch Streckenposten eingetragen
⦁ nur mit vorangehender GP Kontrolle und ohne ZK davor (mit Streckenposten)
Start erfolgt nach Ankunft des Teilnehmers / Startreihenfolge nicht relevant / Startzeit wird durch Streckenposten eingetragen
⦁ als Selbststart GP Kontrolle ohne ZK davor (ohne Streckenposten)
Startzeit wird durch die Bordkarte vorgegeben / der Teilnehmer startet sich selbst zur vorgegebenen Zeit zur GP / Startzeit wird durch nur durch Teilnehmer eingetragen
An jedem beliebigen Punkt im Verlauf einer Gleichmäßigkeitsprüfung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen Zwischenzeitnahmen einrichten. Die Zeitmessung an einer solchen Zwischenzeitnahme erfolgt auf die 1/10 Sekunde genau. Jede 1/10 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealsollzeit an diesem Zwischenpunkt (auf Grundlage der Entfernung von der ersten Zeitmessung und der vorgeschriebenen Durchschnittsgeschwindigkeit) zieht die gleiche Strafe nach sich wie unter Art.23 erwähnt.
Das Ziel von Gleichmäßigkeitsprüfungen kann bekannt gegeben oder nicht bekannt gegeben werden. Wird das Ziel nicht bekannt gegeben, erfolgt die Überprüfung der Gleichmäßigkeit generell an geheimen Zwischenkontrollen im Verlauf der GP. Die Zeitmessung erfolgt via Lichtschranke, Schlauch, Handzeitmessung oder GPS-Messung.
Diese geheimen Ziele können auf der Strecke wie bekannte Ziele gekennzeichnet sein (gelbe und rote Zielflagge).
Das Ende einer GP wird durch ein Hinweisschild „Beige mit diagonalen Streifen“ angezeigt. Falls die Gleichmäßigkeit zusätzlich am Ziel überprüft wird, oder eine bekannte Zielzeitahme vorhanden ist, wird vor dem Zielpunkt das Hinweisschild „Zielflagge auf gelbem Grund“ aufgestellt. Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer müssen dazu auf der äußersten rechten Straßenseite anhalten.
Das Ziel befindet sich 50-500 m nach dem gelben Schild und ist mit einem entsprechenden Hinweisschild „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet und wird fliegend durchfahren. Das Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem mit „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichneten Endziel bzw. dem Stoppzeichen oder dem Hinweisschild „Beige mit diagonalen Streifen“ ist verboten und wird nach Art. 23 bestraft (Sachrichterentscheidung!).
19.2 Wertung“
Gleichmäßigkeitsprüfungen mit bekannter und unbekannter Zeitnahme und Tests. Leichte Orientierungsprüfungen anhand topografischen Übersichtskarten. Das Bordbuch besteht aus Kreuzungszeichen (Chinesen). Zur besseren Übersicht für die Gleichmäßigkeitsprüfungen und Tests können zusätzliche topografische Übersichtskarten oder Skizzen vorhanden sein. Die Streckenfindung der Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP’s) findet ausschließlich nach Chinesenzeichen statt. Die Streckenbeschreibung bei Tests kann auch nur mittels Übersichtskarten oder Skizzen (ohne Chinesenzeichen) erfolgen. Das Bordbuch wird bei der Dokumentenausgabe an die Teilnehmer ausgegeben.
19.3 Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP)
Bei den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgaben gestellt, die Prüfungsstrecke mit einem vorgeschriebenen Schnitt (50 km/h oder darunter) und/oder einer vorgegebenen Zeit unter Beachtung der StVO zu fahren. Im Verlauf der Strecke kann es auch Schnittwechsel geben. Diese können entweder in den Fahrtunterlagen oder durch Schilder entlang der Strecke angegeben werden. Im Allgemeinen finden die Gleichmäßigkeitsprüfungen auf Straßen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind.
19.3.1 Wertung der Zwischenzeitnahme (unbekannte/ geheime Zeitnahme)
Die Aufgabe ist es, die Strecke möglichst exakt und im vorgegebenen Schnitt zu fahren. Während einer Gleichmäßigkeitsprüfung können vom Veranstalter unbekannte Zielzeitnahmen eingerichtet werden. Die Zwischenzeitmessung erfolgt auf die 1/10 Sekunde genau. Es können mehrere unbekannte Zwischenzeitnahmen in einer GP erfolgen. Der exakte Ablauf ist aus den Fahrtunterlagen ersichtlich. Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen mit vorgegebenem Schnitt werden die geheimen Zeitnahmen bei Strecken mit Bebauung nur bis 300 m vor dem Ortseingangsschild und frühestens 300 m nach dem Ortsausgangsschild platziert. Gleiches gilt bei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h (nicht ab 300 m vor und erst ab 300 m nach derartiger Begrenzung). Jede 1/10 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealzeit wird nach Art. 23 bestraft.
Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt: 43 km/h,
unbekannte Zwischenzeitnahme nach 2,5 km
Durchfahrtszeit Fahrzeit Idealzeit Abweichung Punkte
Startzeit 15:30.00,0
Zwischenzeit 15:33.26,8 3.26,8 3.29,3 -2,5 Sek. 1,2
19.3.2 Wertung der Zielzeitnahme (bekannte Zeitnahme / Sollzeit)
Die Aufgabe ist es, die Sollzeit für die Strecke möglichst exakt zu fahren. Am Ziel und während einer Gleichmäßigkeitsprüfung können vom Veranstalter bekannte Zielzeitnahmen eingerichtet werden. Die Zeitmessung an der Zielzeitnahme erfolgt auf die 1/100 Sekunde genau. Der exakte Ablauf ist aus den Fahrtunterlagen ersichtlich. Jede 1/100 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealsollzeit wird nach Art. 23 bestraft.
Beispiel:
Start GP bis Ziel= 3:30,0 min
Durchfahrtszeit Fahrzeit Idealzeit Abweichung Punkte
Startzeit 15:30.00,00
Zielzeit 15:33.30,55 3.30,55 3.30,0 +0,55 Sek. 0,55
Art. 11: Startreihenfolge – Rallyeschild – Startnummern
11.1 Startreihenfolge
Der Start der Veranstaltung oder einer Etappe erfolgt in der Regel in aufsteigender Reihenfolge der Startnummern und wird per Aushang festgelegt. Die niedrigste Nummer startet zuerst. Jede Verspätung wird nach Art. 23 bestraft. Fahrzeuge mit mehr als 30 Minuten Verspätung werden zum Start der Etappe nicht zugelassen, siehe Art. 23.
11.2 Rallyeschild
Der Veranstalter teilt jedem Team ein Rallyeschild sowie zwei Startnummern aus.
11.3 Startnummern
Das Rallyeschild, auf dem auch die Startnummer aufgedruckt ist, muss während der gesamten Veranstaltung gut sichtbar vorn am Fahrzeug angebracht sein und darf auf keinen Fall, auch nicht teilweise, das amtliche Kennzeichen und die Beleuchtungseinrichtungen verdecken.
Die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Startnummern müssen während der gesamten Veranstaltung auf beiden Seiten des Fahrzeuges angebracht sein.
Wird im Verlauf der Veranstaltung festgestellt, dass eine Startnummer oder das Rallyeschild fehlt, wird nach Art. 23 eine Strafe verhängt.
Für eventuelle Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen der Startnummern und/oder des Rallyeschilds entstehen, haftet der Veranstalter nicht
Art. 12: Bordkarte
12.1 Zeitkontrollen und Sonder-/Stempelkontrollen
Beim Start der Veranstaltung erhält jedes Team (eine) Bordkarte(n), auf der die Fahrzeiten zwischen den Zeitkontrollen (ZKs) angegeben sind. Die Ankunfts-/Abfahrtszeiten müssen an den Zeitkontrollen (ZKs) gestempelt (evtl. manueller Eintrag durch den Zeitnehmer), die Symbole der Kontrolltafeln (OKs) ins nächste freie OK/SK-Feld eingetragen und die Sonder-/Stempelkontrollen (SKs) ins nächste freie OK/SK-Feld durch Sportwart gestempelt werden.
Jedes Team ist für seine Bordkarte(n) alleine verantwortlich. Die Bordkarte(n) muss sich während der Veranstaltung an Bord des Fahrzeuges befinden und an den Kontrollstellen (ZK, SK, DK) persönlich vorgelegt werden, um mit einem Eintrag versehen zu werden. Die Teams sind alleine für das Vorweisen der Bordkarte(n) an den verschiedenen Kontrollen und die Richtigkeit der Einträge verantwortlich. Es ist Aufgabe des Teams, die Bordkarte zur richtigen Zeit den Sportwarten vorzulegen und zu kontrollieren, dass die Eintragung der Zeit bzw. der Stempeleintrag korrekt erfolgte.
Die individuellen Startzeiten für beide Etappen sowie die Re-Startzeiten nach den Mittagspausen können bereits auf den Bordkarten eingetragen sein. Diese Zeiten sind verbindlich. Bei möglichen Ausfällen rücken die folgenden Teilnehmer nicht auf!
12.2 Berichtigungen
Jegliche Berichtigung oder Änderung in den Bordkarten durch den Teilnehmer wird nach Art. 23 bestraft. Berichtigungen dürfen nur durch einen Sportwart mit entsprechender Unterschrift durchgeführt werden.
Art. 13: Verkehrsregeln
13.1 Straßenverkehrsbestimmungen
Während der gesamten Veranstaltung müssen die Teilnehmer die StVO (Straßenverkehrsordnung) strikt einhalten. Jedes Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt, wird nach Art. 23 bestraft.
Bei Verstoß gegen die Verkehrsbestimmungen muss der Polizeibeamte, der den Verstoß festgestellt hat, den Betroffenen auf dieselbe Art und Weise informieren wie normale Verkehrsteilnehmer. Beschließt die Polizei, den betroffenen Fahrer nicht anzuhalten, kann sie den Veranstalter auffordern, die in dieser Ausschreibung festgelegten Strafen zu verhängen, vorausgesetzt, dass:
a.) die Mitteilung über die Ordnungswidrigkeit vor Aushang der Ergebnisse auf offiziellem Weg schriftlich beim Veranstalter eingeht,
b.) die Angaben hinreichend sind, um den betroffenen Fahrer sowie Ort und Zeit zweifelsfrei feststellen zu können,
c.) der Sachverhalt keine andere Auslegung zulässt.
13.2 Reparaturen & Tanken
Reparaturen und Nachtanken sind während der gesamten Veranstaltung freigestellt, außer an den im Streckenbuch (Bordbuch) gekennzeichneten, ausdrücklich verbotenen Stellen.
13.3 Unsportliches Verhalten
Es ist den Teams unter Strafe nach Art. 23 untersagt:
– sichtverdeckendes Anhalten in der Nähe von Kontrollen,
– absichtliches Blockieren anderer Teams,
– unsportliches Verhalten
13.4 Geschwindigkeitsmessungen
Der Veranstalter kann im Verlauf der Veranstaltung Geschwindigkeitsmessungen durchführen. Die Messung erfolgt mittels Radargerät. Die jeweilige, von den Teilnehmern gefahrene Geschwindigkeit wird den Teilnehmern sofort angezeigt. Überschreiten der jeweilig öffentlich vorgeschriebenen Geschwindigkeit wird nach Art. 23 bestraft.
13.5 Überholvorgänge
Steht in einer Gleichmäßigkeitsprüfung ein Überholvorgang an (z.B. wegen falscher Streckenwahl oder der Annahme falscher Sollzeiten), so hat der Überholende seine Absicht deutlich durch Lichthupe bzw. Signalhorn anzuzeigen. Das zu überholende Fahrzeug muss dann ein Überholen, bei enger Straße notfalls durch Anhalten oder Befahren des Seitenstreifens, ermöglichen.
Art. 14: Werbung
Die verpflichtende Veranstalterwerbung befindet sich auf den Startnummern und/oder separaten Aufklebern und auf dem Rallyeschild.
ABLAUF DER VERANSTALTUNG
Art. 15: Start
15.1 Startabstand
Die Fahrzeuge werden in Minuten und/oder 30 Sekundenabständen ab der im Zeitplan aufgeführten Uhrzeit und entsprechend der ausgehängten Starterliste gestartet
Die Teams sind verpflichtet, die Durchfahrt der Kontrollpunkte auf der/den Bordkarte(n) in der richtigen Reihenfolge bescheinigen zu lassen bzw. unbesetzte Kontrollpunkte selbst zu dokumentieren.
15.2 Ausgabe Aufgabenstellungen
Alle Teams erhalten bei der Dokumentenabnahme ein Bordbuch, das die genaue Beschreibung der Strecke (z.B. Chinesen-Zeichen, topographische Kartenausschnitte usw.) enthält, so dass die Teams die vorgeschriebene Strecke korrekt absolvieren können. Einzelne Aufgaben oder Aufgabenteile können erst kurz vorher, spätestens direkt am Start durch den Veranstalter ausgegeben werden.
Art. 16: Kontrollen – Allgemeine Bestimmungen
Alle Kontrollstellen sind prinzipiell in Fahrtrichtung auf der rechten Seite direkt neben der Strecke – im Abblendlicht sichtbar – eingerichtet. ZKs, DKs und SKs sind durch die FIA-Standard-Kontrollschilder (siehe Anhang) – entsprechendes Symbol auf rotem Grund – gekennzeichnet. Die evtl. eingerichteten Zwischenzeitnahme-Punkte auf Gleichmäßigkeitsprüfungen werden nicht gekennzeichnet.
Zwischen den FIA-Schildern „auf gelbem Grund“ (Vorankündigung der Kontrollzone) und „auf rotem Grund“ (Kontrollstelle) gilt absolutes Halteverbot (Parc fermé). Abwarten der Idealzeit des Teilnehmerfahrzeuges ist nur vor den gelben Schildern gestattet (Gasse für andere Teilnehmer freihalten).
Alle Kontrollen werden 15 Minuten vor der theoretischen Fahrzeit des ersten Fahrzeuges geöffnet, und 20 Minuten nach der theoretischen Fahrzeit des letzten Fahrzeuges geschlossen.
Das Auslassen einer Zeit- oder Durchfahrtskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
Die Teams sind verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen verantwortlichen Sportwarte an allen Kontrollstellen Folge zu leisten. Die Offiziellen und Sportwarte sind wie folgt gekennzeichnet: Namensschild mit Aufschrift und Funktion.
16.1 – Zeitkontrolle (ZK)
Die Zeitkontrollen (ZKs) befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Orten. Die Zeiteinträge in die Bordkarte werden vom jeweiligen Zeitnehmer mittels Stechuhr, Drucker oder Handeintrag vorgenommen, sobald die Bordkarte vom Team übergeben wird. Das Team erhält keine Bestrafung, wenn der Zeitpunkt des Einfahrens in die Kontrollzone der Idealminute – oder ihrer vorangehenden Minute – entspricht. Es werden nur volle Minuten eingetragen, dabei die Sekunden abgerundet (z.B. 12 Uhr 58 Minuten 00 Sekunden bis 12 Uhr 58 Minuten 59 Sekunden = 12:58 Uhr). Die laufende Minute kann beim Zeitnehmer erfragt werden. Die Zeitkontrollen sind durch „Uhr“ auf rotem Grund gekennzeichnet, Vorankündigung durch „Uhr“ auf gelbem Grund.
Die verbindliche Sollzeit für das Zurücklegen der Entfernung zwischen zwei Zeitkontrollen ist in der Bordkarte und/oder im Bordbuch vermerkt.
Jegliche Abweichung der tatsächlichen Stempelzeit von der Sollzeit wird nach Art. 23 geahndet.
Um gewertet zu werden, muss ein Team in jedem Fall die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeit anfahren.
16.2 – Durchfahrtskontrolle (DK)
Die Durchfahrtskontrollen (DKs) sind bekannt und befinden sich an den im Bordbuch aufgeführten Orten. Dort wird den Teilnehmern ihre Durchfahrt – von einem Funktionär des Veranstalters, in ein dafür vorgesehenes Feld der Bordkarte – bestätigt. Es erfolgt kein Zeiteintrag. Die Durchfahrtskontrollen sind durch „Stempel“ auf rotem Grund gekennzeichnet. Der Veranstalter kann an jedem Punkt der Strecke auch geheime Durchfahrtskontrollen einrichten. Auslassen, vor- oder nachholen einer Durchfahrtskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
16.3 – Sonder-/Stempelkontrolle (SK)
Die Sonder-/Stempelkontrollen (SKs) befinden sich auf den Orientierungsprüfungen. Diese können an jedem beliebigen Punkt der OP-Strecke eingerichtet sein. Hier gibt es einen Eintrag von einem Funktionär des Veranstalters – durch Stempel oder Handeintrag – ins nächste freie OK/SK-Feld der Bordkarte. Unbesetzte Sonder-/Stempelkontrollen müssen durch den Teilnehmer selbst – ins nächste freie Feld der Bordkarte – gestempelt werden. Freie Bordkartenfelder vor dem letzten Teilnehmereintrag werden vom jeweiligen Funktionär entwertet. Die Sonder-/Stempelkontrollen sind durch „Stempel“ auf rotem Grund gekennzeichnet.
16.4 – Orientierungskontrolle (OK)
Die Orientierungskontrollen (OKs) befinden sich auf den Orientierungsprüfungen. Sie können an jedem beliebigen Punkt der OP-Strecke eingerichtet sein. Sie stehen am rechten Fahrbahnrand (in übersichtlichen Ausnahmesituationen auch links) und sind nicht an Verkehrszeichen befestigt. Es ist auch möglich, dass diese in geschlossenen Ortschaften aufgestellt werden, dann aber niemals an unübersichtlichen oder eng bebauten Stellen. OK’s stehen nur auf der Idealstrecke!
Hierbei handelt es sich um weiße Schilder in ca. A 4 Format mit Ziffern oder Buchstaben, die eigens vom Veranstalter auf separaten Pflöcken ca. 50-100 cm über dem Boden und maximal 1 m vom Fahrbahnrand entfernt – gut sichtbar im Bereich des Abblendlichtes – in Fahrtrichtung aufgestellt sind. Die Symbole dieser Orientierungskontrollen müssen vom Teilnehmer selbst – mit dokumentenechtem Stift – ins nächste freie OK/SK-Feld der Bordkarte eingetragen werden. Auslassen, vor- oder nachholen einer Orientierungskontrolle wird nach Art. 23 bestraft.
16.5 – Startkontrolle Gleichmäßigkeitsprüfung (GP)
An der Startkontrolle einer Gleichmäßigkeitsprüfung (GP) trägt der verantwortliche Sportwart die Startzeit für die folgende Gleichmäßigkeitsprüfung (GP), die gleichzeitig Startzeit für den nächsten Abschnitt ist, in die Bordkarte ein. Der Teilnehmer wird zu dieser Zeit gestartet. Die Gleichmäßigkeitsprüfungen (GPs) werden nach Funkuhr gestartet.
Vereinzelt kann ein Start auch mittels einer Lichtschranke erfolgen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer ebenfalls einen Zeiteintrag in die Bordkarte, welcher als Startzeit für den folgenden Fahrtabschnitt gilt. Die tatsächliche Startzeit zur GP (und damit die Startzeit für die Zielzeit) wird jedoch erst beim Überfahren der Start-Lichtschranke ausgelöst. Die Start Lichtschranke darf nicht vor Beginn des Zeiteintrages in der Bordkarte erfolgen.
In Einzelfällen kann der Start einer GP auch als unbemannter Selbststart durchgeführt werden. Die Teilnehmer haben anhand der Angaben im Bordbuch bzw. der Bordkarte Ihre Startzeit selbst zu errechnen und müssen selbstständig starten. Es erfolgt kein gesonderter Eintrag durch einen Sportwart in die Bordkarte.
Art. 17: Ausfall
Jedem Team, das aus technischen Gründen eine Gleichmäßigkeitsprüfung auslässt oder nicht beenden konnte, wird Gelegenheit gegeben, wieder Anschluss an das Feld zu bekommen und wieder in die Wertung aufgenommen zu werden. Falls ein Team die Fahrt durch Abweichen von der vorgeschriebenen Strecke unterbricht, kann es an jeder beliebigen Stelle der Strecke die Fahrt wieder aufnehmen. Jede nicht beendete oder nicht gestartete Gleichmäßigkeitsprüfung wird nach Art. 23 bestraft.
Um gewertet zu werden, muss das Team aber in jedem Fall die letzte Zeitkontrolle der Veranstaltung innerhalb der Öffnungszeit anfahren, ansonsten erfolgt Wertungsverlust nach Art. 23.
Art. 18: Sammelkontrollen
18.1 Pausen
Im Verlauf der Veranstaltung können Sammelkontrollen (Pausen) eingerichtet sein. Bei Ankunft an der Sammelkontrolle übergeben die Teams dem verantwortlichen Sportwart ihre Bordkarte. Sie erhalten dort Informationen über ihre neue Startzeit.
18.2 Pausenausfahrt
Der Zweck dieser Sammelkontrollen ist es, die unterschiedlichen Abstände zwischen den Teams zu verringern, die durch Verspätungen und/oder Ausfälle entstehen. Daher wird die Startzeit aus der Sammelkontrolle heraus und nicht die Dauer des Aufenthaltes vorgeschrieben.
Art. 19: Aufgabenstellung
Vor jeder GP befindet sich eine Zeitkontrolle (ZK). Nach Passieren der ZK zieht das Team zur Startkontrolle der GP (ca. 100 m entfernt) vor. In der Regel erfolgt der Start zur GP drei Minuten nach der ZK-Zeit. An der Startkontrolle trägt der Starter die Startzeit zur GP ein. Diese Startzeit ist gleichzeitig auch die Startzeit für den nächsten Abschnitt, bestehend aus GP und Verbindungsetappe bis zur nächsten ZK. Das Team wird zur eingetragenen Zeit gestartet.
Der Start einer GP kann auch als Selbststart durchgeführt werden. Hierbei errechnen sich die Teilnehmer die individuelle Startzeit anhand einer Zeitangabe bezogen auf eine vorherige ZK oder Start-GP selbst. Der Start ist unbemannt und von den Teilnehmern selbstständig durchzuführen. Ein Zeiteintrag erfolgt an dieser nicht.
Der Start einer GP kann wie folgt erfolgen:
⦁ mit vorangehender ZK und Start GP Kontrolle (mit Streckenposten)
Startzeit wird durch die ZK zuvor bestimmt / nach der ZK wird zum Start GP vorgezogen / Startzeit wird durch Streckenposten eingetragen
⦁ nur mit vorangehender GP Kontrolle und ohne ZK davor (mit Streckenposten)
Start erfolgt nach Ankunft des Teilnehmers / Startreihenfolge nicht relevant / Startzeit wird durch Streckenposten eingetragen
⦁ als Selbststart GP Kontrolle ohne ZK davor (ohne Streckenposten)
Startzeit wird durch die Bordkarte vorgegeben / der Teilnehmer startet sich selbst zur vorgegebenen Zeit zur GP / Startzeit wird durch nur durch Teilnehmer eingetragen
An jedem beliebigen Punkt im Verlauf einer Gleichmäßigkeitsprüfung kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen Zwischenzeitnahmen einrichten. Die Zeitmessung an einer solchen Zwischenzeitnahme erfolgt auf die 1/10 Sekunde genau. Jede 1/10 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealsollzeit an diesem Zwischenpunkt (auf Grundlage der Entfernung von der ersten Zeitmessung und der vorgeschriebenen Durchschnittsgeschwindigkeit) zieht die gleiche Strafe nach sich wie unter Art.23 erwähnt.
Das Ziel von Gleichmäßigkeitsprüfungen kann bekannt gegeben oder nicht bekannt gegeben werden. Wird das Ziel nicht bekannt gegeben, erfolgt die Überprüfung der Gleichmäßigkeit generell an geheimen Zwischenkontrollen im Verlauf der GP. Die Zeitmessung erfolgt via Lichtschranke, Schlauch, Handzeitmessung oder GPS-Messung.
Diese geheimen Ziele können auf der Strecke wie bekannte Ziele gekennzeichnet sein (gelbe und rote Zielflagge).
Das Ende einer GP wird durch ein Hinweisschild „Beige mit diagonalen Streifen“ angezeigt. Falls die Gleichmäßigkeit zusätzlich am Ziel überprüft wird, oder eine bekannte Zielzeitahme vorhanden ist, wird vor dem Zielpunkt das Hinweisschild „Zielflagge auf gelbem Grund“ aufgestellt. Vor diesem Schild kann eine Vorzeit abgewartet werden. Die Teilnehmer müssen dazu auf der äußersten rechten Straßenseite anhalten.
Das Ziel befindet sich 50-500 m nach dem gelben Schild und ist mit einem entsprechenden Hinweisschild „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichnet und wird fliegend durchfahren. Das Anhalten zwischen dem gelben Hinweisschild und dem mit „Zielflagge auf rotem Grund“ gekennzeichneten Endziel bzw. dem Stoppzeichen oder dem Hinweisschild „Beige mit diagonalen Streifen“ ist verboten und wird nach Art. 23 bestraft (Sachrichterentscheidung!).
19.2 Wertung“
Gleichmäßigkeitsprüfungen mit bekannter und unbekannter Zeitnahme und Tests. Leichte Orientierungsprüfungen anhand topografischen Übersichtskarten. Das Bordbuch besteht aus Kreuzungszeichen (Chinesen). Zur besseren Übersicht für die Gleichmäßigkeitsprüfungen und Tests können zusätzliche topografische Übersichtskarten oder Skizzen vorhanden sein. Die Streckenfindung der Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP’s) findet ausschließlich nach Chinesenzeichen statt. Die Streckenbeschreibung bei Tests kann auch nur mittels Übersichtskarten oder Skizzen (ohne Chinesenzeichen) erfolgen. Das Bordbuch wird bei der Dokumentenausgabe an die Teilnehmer ausgegeben.
19.3 Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP)
Bei den Gleichmäßigkeitsprüfungen wird den Teilnehmern die Aufgaben gestellt, die Prüfungsstrecke mit einem vorgeschriebenen Schnitt (50 km/h oder darunter) und/oder einer vorgegebenen Zeit unter Beachtung der StVO zu fahren. Im Verlauf der Strecke kann es auch Schnittwechsel geben. Diese können entweder in den Fahrtunterlagen oder durch Schilder entlang der Strecke angegeben werden. Im Allgemeinen finden die Gleichmäßigkeitsprüfungen auf Straßen statt, die für den öffentlichen Verkehr nicht gesperrt sind.
19.3.1 Wertung der Zwischenzeitnahme (unbekannte/ geheime Zeitnahme)
Die Aufgabe ist es, die Strecke möglichst exakt und im vorgegebenen Schnitt zu fahren. Während einer Gleichmäßigkeitsprüfung können vom Veranstalter unbekannte Zielzeitnahmen eingerichtet werden. Die Zwischenzeitmessung erfolgt auf die 1/10 Sekunde genau. Es können mehrere unbekannte Zwischenzeitnahmen in einer GP erfolgen. Der exakte Ablauf ist aus den Fahrtunterlagen ersichtlich. Bei Gleichmäßigkeitsprüfungen mit vorgegebenem Schnitt werden die geheimen Zeitnahmen bei Strecken mit Bebauung nur bis 300 m vor dem Ortseingangsschild und frühestens 300 m nach dem Ortsausgangsschild platziert. Gleiches gilt bei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h (nicht ab 300 m vor und erst ab 300 m nach derartiger Begrenzung). Jede 1/10 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealzeit wird nach Art. 23 bestraft.
Beispiel:
Vorgeschriebener Schnitt: 43 km/h,
unbekannte Zwischenzeitnahme nach 2,5 km
Durchfahrtszeit Fahrzeit Idealzeit Abweichung Punkte
Startzeit 15:30.00,0
Zwischenzeit 15:33.26,8 3.26,8 3.29,3 -2,5 Sek. 1,2
19.3.2 Wertung der Zielzeitnahme (bekannte Zeitnahme / Sollzeit)
Die Aufgabe ist es, die Sollzeit für die Strecke möglichst exakt zu fahren. Am Ziel und während einer Gleichmäßigkeitsprüfung können vom Veranstalter bekannte Zielzeitnahmen eingerichtet werden. Die Zeitmessung an der Zielzeitnahme erfolgt auf die 1/100 Sekunde genau. Der exakte Ablauf ist aus den Fahrtunterlagen ersichtlich. Jede 1/100 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealsollzeit wird nach Art. 23 bestraft.
Beispiel:
Start GP bis Ziel= 3:30,0 min
Durchfahrtszeit Fahrzeit Idealzeit Abweichung Punkte
Startzeit 15:30.00,00
Zielzeit 15:33.30,55 3.30,55 3.30,0 +0,55 Sek. 0,55
19.4 Wertung der Mehrfach-Zielzeitnahme (bekannte Zeitnahmen / Sollzeiten)
Es können auch mehrere bekannte Zielzeitnahmen in einer GP erfolgen. Dabei erfolgt die Wertung immer von Zielzeitnahme zu Zielzeitnahme. Der exakte Ablauf ist aus den Fahrtunterlagen ersichtlich. Jede 1/100 Sekunde Über- oder Unterschreitung gegenüber der Idealsollzeit wird nach Art. 23 bestraft.
Beispiel:
Start GP bis Ziel1 = 2:30,0 min
Ziel 1 bis Ziel 2 = 4:30,0 min
Beispiel gefahrener Zeiten:
Durchfahrtszeit Fahrzeit Sollzeit Abweichung Punkte
Startzeit 15:30.00,00
2. Durchfahrt 15:32.30,30 2.30,30 2.30,00 +0,30 Sek. 0,30
3. Durchfahrt 15:36.59,80 4.29,50 4.30,00 -0,50 Sek. 0,50
Es können auch Rundkurse gefahren werden. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Rundenzahl wird durch die Zeitnehmer, gegen deren Entscheid kein Protest möglich ist, überwacht. Jede zu viel oder zu wenig gefahrene Runde wird nach Art. 23 bestraft. Wird die Streckenführung nicht beachtet, wird dies ebenfalls nach Art. 23 bestraft. Bei Rundkursen kann es am Vorstart bei der Einfahrt in den eigentlichen Rundkurs erforderlich sein, Teilnehmerfahrzeuge für einige Sekunden anzuhalten, um bereits im Rundkurs befindliche Fahrzeuge passieren zu lassen. Dies wird durch Sportwarte geregelt.
Im Falle von unverantwortlich schneller, gefährdender Fahrweise wird auf Rundkursen eine schwarze Flagge eingesetzt, um größtmögliche Sicherheit für Zuschauer und Funktionäre zu gewährleisten. Wird einem Teilnehmer die schwarze Flagge gezeigt, so muss dieser sofort am Fahrbahnrand anhalten und nach Anweisung der Streckenposten den Rundkurs verlassen. Die Gleichmäßigkeitssprüfung gilt damit als nicht absolviert. Bei Nichtbeachtung erfolgt Wertungsausschluss.
19.7 Tests
Tests sind Geschicklichkeitsprüfungen. Bei allen Tests ist eine ideale Fahrzeit vorgegeben, welche auf die Sekunde gemessen wird. Die Zeitnahme kann ggf. per Handzeitmessung oder Lichtschranke erfolgen. Das Unter-/Überschreiten wird mit Fehlerpunkten belegt. Die erste Sekunde ist strafpunktfrei.
Die Tests sind im Bordbuch detailliert beschrieben und sollten sofort nach Erreichen des Tests
absolviert werden. Jeder Test darf nur einmal gefahren werden!
Der Start erfolgt immer stehend, ebenso das Ziel, bei dem sich die (gedachte) Ziellinie zwischen
Vorder- und Hinterreifen des Fahrzeugs befinden muss! Innerhalb eines Tests kann auch ein
Anhalten oder Rückwärtsfahren als Aufgabenstellung gefordert werden.
Es können auch Tests gefahren werden, bei denen sich nur ein Fahrer im Fahrzeug befinden darf.
19.8 Behinderung, fehlerhafte Zeitmessung, Abbruch, Unfall, unvorhergesehene Ereignisse
Nach genauer Prüfung der Umstände kann einem Team eine „Durchschnittszeit“ für die betreffende Gleichmäßigkeitsprüfung (oder einem Teil davon) zugerechnet werden. Die „Durchschnittszeit“ wird aus den Strafzeiten (gleichen Typs) des betreffenden Tages berechnet. Bei der Berechnung des Durchschnittswertes wird das beste und das schlechteste Ergebnis nicht berücksichtigt.
Art. 20: Parc fermé
Die Fahrzeuge unterliegen den Bestimmungen des „Parc fermé“ nur vom Zeitpunkt der Einfahrt in eine Kontrollzone (gelbe Vorankündigung) bis zum Verlassen derselben (rotes Schild: Ende der Kontrollzone). Nur im Falle einer Reifenpanne kann dem betreffenden Team eine zusätzliche Zeit von fünf Minuten zum Reifenwechsel unter Aufsicht eines Sportwarts in der Kontrollzone gewährt werden.
Während des Aufenthaltes im „Parc fermé“ sind alle Arbeiten am Fahrzeug (Reparaturarbeiten, Service, Nachtanken usw.) verboten.
ABNAHME
Art. 21: Abnahme vor dem Start
Jedes teilnehmende Team muss sich gemäß der mit der Nennbestätigung mitgeteilten Abnahmezeit zur Dokumentenabnahme und zur technischen Abnahme einfinden. Die Abnahme wird bereits am Vortag der Veranstaltung, am Donnerstag, den 24. August 2017, von 15:30-19:00 Uhr angeboten.
Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:
– Gültiger Führerschein des Fahrers und Beifahrers (soweit dieser bereits volljährig ist)
– Fahrzeugpapiere gemäß den gültigen nationalen Bestimmungen des Herkunftslandes des
Fahrzeugs
– Versicherungserklärung über die gültige gesetzliche Mindest-Haftpflichtversicherung
– Eventuelle Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers falls der 1. Fahrer nicht Eigner ist
Die Fahrzeuge der Teilnehmer müssen eine Mindesthaftpflichtversicherung, gültig für alle im Rahmen der Veranstaltung zu durchfahrenden Länder, besitzen. Mit Abgabe der Nennung erklären die Fahrer, dass für das genannte Fahrzeug eine diesen Vorschriften entsprechende Haftpflichtversicherung
uneingeschränkt in Kraft ist.
Bei der technischen Abnahme handelt es sich um eine allgemeine Abnahme. Folgende Punkte werden geprüft:
– Kontrolle der Marke und des Fahrzeugmodells
– Baujahr
– Übereinstimmung mit den Straßenverkehrsvorschriften (Beleuchtungsanlage, Bereifung usw.)
– Kennzeichnung: Startnummern, Rallyeschild (werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt)
Art. 22: Schlusskontrolle
Nach Ankunft im Ziel muss der Teilnehmer sein Fahrzeug einer kurzen Überprüfung durch die technischen Kommissare unterziehen lassen, ob die Identität des Fahrzeugs mit dem, das bei der technischen Abnahme vorgeführt wurde, identisch ist.
WERTUNG
Art. 23: Zusammenfassung der Strafen (Wertungstabelle)
Nichtzulassung zum Start / Wertungsverlust / -ausschluss:
⦁ Team besteht nicht aus den im Nennungsformular aufgeführten Personen
⦁ Dritter Verkehrsverstoß
⦁ Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 50 Prozent
⦁ Sichtverdeckendes Anhalten in der Nähe von Kontrollen, absichtliches Blockieren anderer Teams, unsportliches Verhalten
⦁ Verspätung von mehr als 30 Minuten am Start oder innerhalb einer Etappe
⦁ Verspätung an einer Zeitkontrolle um mehr als 30 Minuten
⦁ Nichtanfahren der letzten Zeitkontrolle der Veranstaltung
⦁ Nichtbeachtung der schwarzen Flagge
Weitere Strafen:
⦁ Erster Verkehrsverstoß: 50,- EUR Geldstrafe und 10 Punkte
⦁ Zweiter Verkehrsverstoß: 100,- EUR Geldstrafe und 100 Punkte
⦁ Berichtigung oder Änderung in der Bordkarte, pro Eintrag 60 Punkte
⦁ Fahrzeugwechsel, jeweils: 20 Punkte
⦁ Behinderung oder Blockierung anderer Teilnehmer, je Vorfall: 10 Punkte
⦁ Fehlende Startnummer oder ein fehlendes Rallyeschild, jeweils: 5 Punkte
⦁ Durch Veranstalter gemessene Überschreitung pro km/h (10km/h Toleranz): 1 Punkt
Zeitkontrollen:
⦁ Verspätung an einer Zeitkontrolle, pro angefangener Minute: 0,1 Punkte
⦁ Zu frühe Ankunft an einer Zeitkontrolle, pro angefangener Minute: 2 Punkte
⦁ Max Verspätung an einer Zeitkontrolle = 30 min: 15 Punkte
⦁ Max Gesamtverspätung je Etappe = 30min: 15 Punkte
⦁ Anhalten in der Kontrollzone oder Behinderung des Verkehrs, pro Vergehen: 3 Punkte
Gleichmäßigkeitsprüfungen (GP und GGP):
⦁ Auslassen einer Gleichmäßigkeitsprüfung, pro Messpunkt: 3 Punkte
⦁ Max Strafzeit einer Gleichmäßigkeitsprüfung, pro Messpunkt: 3 Punkte
⦁ Abweichung gegenüber der Sollzeit :
⦁ bei einer geheimen Zwischenzeitnahme, pro 1/10 Sekunde: 0,05 Punkt
⦁ bei einer bekannten Zielzeitnahme, pro 1/100 Sekunde: 0,01 Punkt
⦁ Über- oder Unterschreiten der Rundenzahl bei Rundkursen, je Runde: 3 Punkte
⦁ Nichtbeachtung der Streckenführung, auch bei Rundkursen 3 Punkte
⦁ Fahren in Gegenrichtung (Lichtschranke) 10 Punkte
⦁ Anhalten in der Kontrollzone oder Behinderung des Verkehrs, pro Vergehen: 3 Punkte
⦁ Abweichung von der Ideal-Kilometrierung bei Selbststart/Selbstziel, je 10 Meter 0,1 Punkt
⦁ Max Abweichung von der Ideal-Kilometrierung bei Selbststart/Selbstziel 3 Punkte
Kontrollstellen:
⦁ Auslassen, vor- oder nachholen einer Durchfahrts-/Stempelkontrolle (DK / SK) 3 Punkte
⦁ Auslassen, vor- oder nachholen einer Orientierungskontrolle (OK) 3 Punkte
⦁ Zu viel gestempelte Kontrolle (DK / SK / OK) 3 Punkte
Tests:
⦁ Abweichung von der Idealzeit im Test, pro Sekunde (1. Sekunde strafpunktfrei) 1 Punkte
⦁ Nicht Anhalten auf Ziellinie, zusätzlich zur Strafzeit 1 Punkte
⦁ Umwerfen oder verschieben eines Pylonen aus Markierung, jeweils 0,5 Punkte
⦁ Max. Strafpunkte beim Umwerfen oder Verschieben einer Streckenpylone 3 Punkte
⦁ Abweichung von der geforderten Streckführung, jeweils 0,5 Punkte
⦁ Auslassen eines Tests / Maximale Punktzahl 3 Punkte
Art. 24: Wertung
24.1 Einzelwertung
Die Zeiten werden in Strafpunkten ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der verhängten Strafpunkte errechnet. Das Team, das die niedrigste Gesamtsumme hat, wird zum Sieger erklärt, die weiteren Platzierungen ergeben sich aus den steigenden Punktsummen. Die Klassenwertungen werden auf dieselbe Art und Weise errechnet.
24.2 Mannschaftswertung
In der Mannschaftswertung wird die Mannschaft mit der geringsten Gesamtpunktsumme nach Addition der drei besten Ergebnisse zum Sieger erklärt.
24.3 Ex aequo
Bei ex aequo wird das Team, bei Punktegleichstand, zum Sieger erklärt, das in der 1., 2., 3. usw. Gleichmäßigkeitsprüfung die bessere Platzierung erzielte.
24.4 Wertungsfaktor
Die am Zeitmesspunkt bei Gleichmäßigkeitsprüfungen gemessene Abweichung in Sekunden wird mit für Vorkriegsfahrzeuge mit 0,8; für Nachkriegsfahrzeuge mit 1,0 multipliziert. Alle sonstigen Strafzeiten sind ohne Baujahrfaktor.
24.6 Behinderung
Jede Art von Behinderung, sowie unvorhersehbare Ereignisse sind Rallyepech und führen zu keiner Korrektur der Ergebnisse.
Art. 25: Ehrenpreise
25.1 Gesamtklassement
Die Gesamtsieger erhalten hochwertige Ehrenpreise
25.2 Epochenwertung
30 % der gestarteten Teams in jeder Epoche erhalten Ehrenpreise.
25.3 Mannschaftswertung
Die bestplatzierte Mannschaft erhält einen Ehrenpreis. Gewertet werden nur Strafen der Prüfungen und Kontrollstellen, die Bestandteil in beiden Wertungsgruppen waren.
25.4 Damenwertung
Das bestplatzierte Damenteam im Gesamtklassement erhält den Damenpreis.
25.5 Weitere Ehrenpreise
Die Vergabe weiterer Ehren- und Sachpreise behält sich der Veranstalter vor. Diese können auch vereinzelt durch das Los-Verfahren entschieden werden.
Art. 26: Siegerehrung
Ort und Zeitpunkt der Siegerehrung stehen im Zeitplan. Die Siegerehrung ist fester Bestandteil der Veranstaltung, daher werden Preise den Teilnehmern nicht nachgesandt.
Art. 27: Proteste
27.1 Protestabgabe
Alle Proteste müssen in schriftlicher Form dem Fahrtleiter eingereicht werden mit gleichzeitiger Übergabe der Protestgebühr in Höhe von 150 Euro (plus gesetzliche Mehrwertsteuer). Erweist sich der Protest als unbegründet, so wird der Betrag nicht zurückerstattet. Die Protestfrist endet 30 Minuten nach Aushang der vorläufigen Endergebnisse.
Proteste gegen die Zeitnahme, Auswertung, gegen Sachrichterentscheidungen und technische Proteste sind generell nicht zulässig. Die Teams können lediglich einen technischen Protest gegen die Verwendung unzulässiger technischer Hilfsmittel, wie z.B. unzulässige Tripmaster, einreichen.
Jeder Protest muss von einem einzelnen Team und darf nur gegen ein einzig anderes Team oder gegen den Veranstalter gerichtet werden.
27.2 Entscheidung
Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind endgültig.